BELARO®DiagnoseLIQUIDITÄTS-INDEX

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Traumwerk24 GmbH · Geschäftsbereich BELARO Strategy

Stand: 30. August 2026

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Sie können diese Seite auch als PDF herunterladen: AGB als PDF.

Traumwerk24 GmbH · Geschäftsbereich BELARO Strategy Stand: 30. August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Traumwerk24 GmbH, Jakoberstr. 42, 86152 Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 40030, USt-IdNr. DE367866816, vertreten durch den Geschäftsführer Udo Krier (nachfolgend „BELARO"), und ihren Kunden über Beratungsleistungen, Analysen, Berichte und die Nutzung der Software BELARO® OS.

(2) Die Angebote von BELARO richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Abgabe seiner Vertragserklärung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BELARO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) BELARO® ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke (Reg.-Nr. 30 2025 220 866). Inhaber ist Udo Krier; die Marke ist an die Traumwerk24 GmbH lizenziert.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, in Präsentationen und in Informationsmaterialien sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines schriftlichen oder in Textform übermittelten Angebots von BELARO, durch Gegenzeichnung eines Auftrags oder — bei Online-Bestellungen — durch die Bestätigung der Bestellung in Textform.

(3) Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) BELARO erbringt Leistungen im Bereich Working-Capital- und Liquiditätsmanagement. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung des gebuchten Produkts:

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet BELARO die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Angaben zu Liquiditätspotenzialen, Einsparungen oder Kennzahlenverbesserungen sind rechnerische Schätzungen auf Basis der überlassenen Daten und stellen keine Zusicherung dar.

(3) BELARO darf zur Leistungserbringung Dritte und Software-Dienstleister einsetzen.

§ 4 Keine Rechts- oder Steuerberatung

(1) Die Leistungen von BELARO umfassen keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 1 StBerG.

(2) Rechtliche Bewertungen, steuerliche Gestaltungen, Jahresabschlusserstellung und die Prüfung insolvenzrechtlicher Pflichten — insbesondere der Antragspflicht nach § 15a InsO — sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags. BELARO weist den Kunden gegebenenfalls darauf hin, dass eine Prüfung durch Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer angezeigt ist. Die Beauftragung obliegt dem Kunden.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig bereit, insbesondere Summen- und Saldenlisten, Offene-Posten-Listen, Bestandsdaten und Jahresabschlüsse.

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(3) BELARO darf die überlassenen Daten als richtig zugrunde legen und ist zu einer eigenständigen Prüfung auf Vollständigkeit oder Richtigkeit nicht verpflichtet. Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Tagessatz vergütet.

§ 6 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Bei Online-Bestellungen ist der Betrag mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Vergütung für den BELARO® Liquiditäts-Index wird auf ein innerhalb von sechs Monaten beauftragtes BELARO® Cashflow Audit angerechnet.

(4) Bei Zahlungsverzug ist BELARO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(5) BELARO ist berechtigt, laufende Leistungen und Zugänge zu BELARO® OS bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, nachdem eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

(6) Reisekosten und Spesen werden gesondert nach Aufwand berechnet, soweit nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen.

(7) Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschrift, erteilt er BELARO ein SEPA-Basislastschriftmandat. Die Ankündigung des Einzugs (Vorabankündigung) erfolgt spätestens einen Bankarbeitstag vor der Belastung per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse; die Frist von 14 Tagen wird einvernehmlich auf diesen Zeitraum verkürzt. Bei wiederkehrenden Zahlungen mit gleichbleibendem Betrag und gleichbleibendem Fälligkeitstermin genügt eine einmalige Vorabankündigung zu Beginn des Abrechnungszeitraums, die Beträge und Fälligkeitstermine der folgenden Einzüge ausweist; ändert sich der Betrag, wird erneut angekündigt. Der Kunde stellt die Deckung des angegebenen Kontos sicher.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektbezogene Leistungen enden mit der Abnahme der vereinbarten Ergebnisse beziehungsweise mit Ablauf des Projektzeitraums.

(2) BELARO® Strategic CFO hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) BELARO® OS wird im gewählten Abrechnungszeitraum bereitgestellt und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum. Der Vertrag kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bei monatlicher Zahlweise endet er damit zum Ende des laufenden Monats, bei jährlicher Zahlweise zum Ende des laufenden Vertragsjahres.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BELARO insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 8 BELARO® OS — Nutzungsrechte und Verfügbarkeit

(1) BELARO stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von BELARO® OS über das Internet ein. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.

(2) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde haftet für die Nutzung seines Zugangs.

(3) BELARO stellt eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel als Zielwert bereit. Ausgenommen sind Wartungsfenster, die vorab angekündigt werden, sowie Ausfälle, die BELARO nicht zu vertreten hat.

(4) Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben dessen Eigentum. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Vertrags über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(5) Nach Vertragsende stellt BELARO die Daten für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend nach dem geltenden Löschkonzept.

§ 9 Ergebnisse, Nutzungsrechte, Referenzen

(1) An den für den Kunden erstellten Berichten und Maßnahmenplänen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.

(2) An Methoden, Modellen, Formeln, Vorlagen und Software, die BELARO einsetzt oder im Rahmen des Projekts entwickelt, verbleiben sämtliche Rechte bei BELARO. Der Kunde darf diese nicht an Dritte weitergeben oder zur Erbringung eigener Beratungsleistungen verwenden.

(3) Eine Weitergabe von Berichten an Dritte — etwa Banken, Investoren oder Erwerber — ist zulässig, wenn der Bericht unverändert und vollständig weitergegeben wird. Eine Haftung von BELARO gegenüber diesen Dritten wird dadurch nicht begründet.

(4) BELARO darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.

(2) Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus. Sie entfällt für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.

§ 11 Haftung

(1) BELARO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BELARO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im betroffenen Vertragsverhältnis gezahlte Nettovergütung der letzten zwölf Monate.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet BELARO nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht nicht, da die Angebote von BELARO ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zugänglich sind. Ergänzende Hinweise enthält der Abschnitt Hinweis zum Widerrufsrecht am Ende dieser Seite.

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abwerbung

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine für BELARO tätigen Personen abzuwerben.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Erfüllungsort ist Augsburg.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis zum Widerrufsrecht

Die Angebote der Traumwerk24 GmbH im Geschäftsbereich BELARO Strategy richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht nach § 13 BGB ausschließlich Verbrauchern zu. Es besteht daher für unsere Kunden nicht. Ein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht wird nicht eingeräumt.

Bestehende Verträge können Sie nach den Regelungen in § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen.

Kontakt

Traumwerk24 GmbH
Jakoberstr. 42
86152 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 1579 2600090
E-Mail: info@belaro.eu